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Ab 2015 USt Besteuerung im Empfängerland

Ab 1.1.2015 treten unionsweit neue Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C) in der EU in Kraft. Mit 1.1.2015 sind diese Leistungen grundsätzlich immer in dem Land steuerbar, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist (Empfängerort). Weitere Informationen finden Sie...
1990
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Ab 1.1.2015 treten unionsweit neue Leistungsortregeln für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C) in der EU in Kraft. Mit 1.1.2015 sind diese Leistungen grundsätzlich immer in dem Land steuerbar, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist (Empfängerort).

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