Nachhaltigkeit
Mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen erweitert. Ab dem Geschäftsbericht 2025 sind große Betriebe verpflichtet auch einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Ebenso fallen die zu berichtenden Inhalte wesentlich umfassender aus. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht zeigt das Unternehmen, welchen Einfluss es auf Gesellschaft und Umwelt hat. Dabei werden die drei Hauptbereiche Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Unternehmensführung näher beleuchtet (= ESG-Kriterien: Environmental, Social, Governance). Die Fachgruppe UBIT Salzburg arbeitet laufend daran, ihre Mitgliedsbetriebe umfassend zu informieren und in der CSRD-Umsetzung zu unterstützen.
Weiterführende Informationen auf WKO.at