
Die Experten der Buchhaltungsberufe liefern aktuelle Kennzahlen und einen Überblick über Umsatz und Liquidität eines Unternehmens. So können klare Entscheidungen getroffen werden, wann welche Förderung der Corona-Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen werden soll. Bei der Erstellung der Übersichten zu Fixkosten, Umsatzausfällen und bei der Beantragung begleiten die Salzburger Bilanzbuchhalter.
Seit 20. Mai können österreichische Unternehmen den Antrag für einen Fixkostenzuschuss einbringen. Zuschüsse zur Deckung der Fixkosten nach den derzeitigen Richtlinien sind bis August 2021 zu beantragen. Das Bundesministerium für Finanzen hat für die Abwicklung dafür die „COFAG“ beauftragt. Der Fixkostenzuschuss ist nach der Höhe des Umsatzausfalls gestaffelt und wird nur dann gewährt, wenn der Fixkostenzuschuss insgesamt mind. € 500,- beträgt.
Ersetzt werden zwischen 25 %, 50 % oder 75 % der Fixkosten von Unternehmen in Abhängigkeit vom tatsächlichen Umsatzausfall. Die maßgeblichen Werte des 2. Quartals 2020 sind jenen des 2. Quartals 2019 gegenüberzustellen. Abweichend vom „Quartalsvergleich“ kann auch ein monatlicher Zeitraum von 16. März bis 15. September 2020 gewählt werden. Wobei sich der Umsatzausfall in diesem Fall aus dem Vergleich zum jeweils entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ergibt. Anträge können jedenfalls nur für bis zu drei Betrachtungszeiträume gestellt werden, die zeitlich zusammenhängen müssen.

Berufsgruppensprecherin
Buchhaltung
Als Fixkosten gelten dabei Kosten wie Miete, Strom, Telekommunikation, Leasingraten, Wertverlust saisonaler und verderblicher Waren, aber auch ein angemessener Unternehmerlohn bei einkommenssteuerpflichtigen Unternehmen. „Bilanzbuchhalter erledigen kompetent und rasch die Antragstellung der Fixkosten im Rahmen der Richtlinie. Sie unterstützen ihre Klienten bei der erforderlichen Aufstellung der Fixkosten und stellen die vorgeschriebene Bestätigung für ihre Klienten aus und bringen diese auch online ein. Unternehmen können angemessene Bilanzbuchhalterkosten in Höhe von € 500,- bei der Antragstellung berücksichtigen – dies entlastet Unternehmen weiters“, sagt Elke Steinbacher, Berufsgruppensprecherin Buchhaltung der UBIT Salzburg.
Ausgezahlt wird der Zuschuss in bis zu drei Tranchen, Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden dabei nicht angerechnet. Den Buchhaltungsexperten in Ihrer Nähe finden Sie mit der Beratersuche.