
Im letzten Quartal des Geschäftsjahres liefern aktuelle Buchhaltungsdaten einen fundierten Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Betriebs und die Erreichung der Jahresziele. Wenn nötig, kann so noch rechtzeitig steuernd eingegriffen werden.

Berufsgruppensprecherin
Buchhaltung
„Gerade für EPU und KMU ist es wichtig, die betrieblichen Kennzahlen vor Ablauf des Geschäftsjahres im Blick zu haben. Sie bilden die Grundlage, um wichtige unternehmerische Entscheidungen treffen zu können und damit das Betriebsergebnis zu optimieren“, sagt Elke Steinbacher, Berufsgruppensprecherin der Fachgruppe UBIT Salzburg. Die Experten der Buchhaltungsberufe haben fünf Tipps für EPU und KMU vor Jahresende:
- Wenn sich ein gutes Jahresergebnis abzeichnet, sollten geplante Investitionen noch im laufenden Geschäftsjahr getätigt werden. So kann der Gewinnfreibetrag optimal ausgenutzt werden.
- Eine Kontrolle der Zahlungsflüsse ermöglicht es, gemeinsam mit dem Buchhalter eine fundierte Prognose bis Jahresende zu erstellen.
- Ein aktueller Soll-Ist-Vergleich hilft dabei, das Erreichen unternehmerischer Ziele zu kontrollieren und gegebenenfalls noch steuernd einzugreifen.
- Der aktuelle Überblick über die Buchhaltung im letzten Quartal bringt auch Vorteile im Hinblick auf die Arbeiten zum Jahresabschluss: Aktuelle und gut aufbereitete Unterlagen tragen wesentlich zur raschen, problemlosen und zeitgerechten Durchführung des Jahresabschlusses bei.
- Anhand der aktuellen Buchhaltungsdaten lassen sich Investitions- und Personalentscheidungen punktgenau treffen. Tipp: Wenn die Entscheidung zur Anschaffung eines Firmenfahrzeugs ansteht, sollten auch Elektro-Autos berücksichtigt werden. Ihre Anschaffung bringt steuerlich einige Vorteile wie Vorsteuerabzugsmöglichkeit, NoVA-Befreiung, Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer, niedrigere Betriebskosten oder Sachbezugsbefreiung von Dienstnehmern.
Durch die aktuelle und aussagekräftige Aufbereitung der betrieblichen Kennzahlen liefern die Experten der Buchhaltungsberufe die Grundlage zur Verbesserung des Betriebserfolgs. Mit ihrem Fachwissen unterstützen sie bei unternehmerischen Entscheidungen. Zusätzlich zu regelmäßigen Aufgaben der laufenden Buchhaltung sind sie befugt, die Bilanzierung von Unternehmen bis zu einer Größenordnung einer kleinen GmbH (10 Mill. Umsatz, 50 Mitarbeiter) lt. BiBuG durchzuführen. Für Neugründer gibt es kostenfreie Beratungsgespräche, durchgeführt von Buchhaltungsexperten, in den Bezirksstellen der Wirtschaftskammer.