
Das kommende Jahr bringt wieder einige Änderungen für die laufende Buchhaltung mit sich. Im Folgenden gibt es einen kurzen Ausblick darauf:
Änderung der Beitragsnachweisung in der Lohnverrechnung29
Unternehmen müssen für ihre Mitarbeiter umfangreiche laufende Meldungen an die Sozialversicherung erstatten. Dieses Melde- und Abrechnungssystem ändert sich ab 2019. Aktuell muss der Dienstgeber die Versicherungszeiten durch Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen bekannt geben und die Daten aktuell halten. Ab 1. Jänner 2019 ist die Beitragsgrundlagenmeldung monatlich durchzuführen. Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ersetzt dann die Beitragsnachweisung und den Lohnzettel Sozialversicherung. Zudem wird die Anmeldung von Dienstnehmern durch eine reduzierte Anmeldung vor Arbeitsantritt vereinfacht“, erklärt Elke Steinbacher, Berufsgruppensprecherin Buchhaltung der UBIT Salzburg.
Familienbonus Plus
Ab 2019 gibt es den neuen Steuerabsetzbetrag Familienbonus Plus für Familien. Die Steuerlast wird dadurch direkt um bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr reduziert. Der Bonus kann so lange in Anspruch genommen werden, solange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Er wird allerdings nach dem 18. Geburtstag reduziert auf eine Höhe von 500 Euro jährlich. Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder nur geringe Steuern bezahlen, erhalten künftig jährlich einen Kindermehrbetrag in der Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr. Mittels Online-Rechner lässt sich die Steuerersparnis einfach berechnen.
Antragslose Est-Veranlagung für Kleinunternehmer
Für unselbstständig Erwerbstätige wurde mit der Steuerreform 2015/2016 die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung vorgesehen. Diese Systematik soll auf selbstständig Erwerbstätige mit einem Umsatz bis zu € 30.000 im Jahr (Kleinunternehmer) ausgeweitet werden. Über 200.000 Kleinstgewerbetreibende in ganz Österreich könnten dadurch von der Abgabe von Steuererklärungen befreit werden. „Wir sind gespannt auf das Ergebnis und werden Sie am Laufenden halten“, sagt Steinbacher.
Die Experten der Buchhaltungsberufe führen alle notwendigen Aufgaben in Buchhaltung, Bilanzierung und Lohnverrechnung professionell aus. „Gerade zu Jahresende ist ein guter Zeitpunkt für einen Erstkontakt mit einem Dienstleister der Buchhaltungsberufe. Sie finden Ihren Experten für Ihren Betrieb auf www.ubitsalzburg.at“, sagt Steinbacher. Für Neugründer werden in den Bezirksstellen der Wirtschaftskammer kostenlose Beratungsgespräche durchgeführt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!