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Gut ins Unternehmertum starten

Eine strukturierte Buchhaltung von Anfang an, kann über Erfolg und Misserfolg des Unternehmens entscheiden. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich steigt stetig an. Bereits über 58% der heimischen Selbstständigen haben keine Mitarbeiter. Als Gründer steht man vor vielen Entscheidungen: Neben der Wahl der Betriebsstätte,...
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Eine strukturierte Buchhaltung von Anfang an, kann über Erfolg und Misserfolg des Unternehmens entscheiden.

Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich steigt stetig an. Bereits über 58% der heimischen Selbstständigen haben keine Mitarbeiter. Als Gründer steht man vor vielen Entscheidungen: Neben der Wahl der Betriebsstätte, der Ausstattung und der Werbeplanung ist die Buchhaltung ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg. Genaue Buchhaltung und die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen, behördlichen Meldungen etc. erfordern viel Fachwissen und lässt sich nicht nebenbei erledigen. Externe Hilfe ist da sinnvoll: Die Experten der Buchhaltungsberufe wissen, worauf zu achten ist.

„Durch die Abgabe der Buchhaltung an externe Experten spart man Kosten und viel Zeit ein wie etwa für Buchhaltungsprogramme und Weiterbildungen“, sagt Eva Tschurtschenthaler, Berufsgruppensprecherin der Fachgruppe UBIT.

Begünstigungen für EPU, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern:

  • Ab 1.1.2016 wurde die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung auf das Niveau von Angestellten (rund 400,- Euro) gesenkt. Achtung: Bei höheren Gewinnen wird von der SVA nachverrechnet.
  • Steuerliche Erleichterungen im Rahmen der Einkommensteuertarifreform 2015 sind auch für EPUs sehr hilfreich.
  • Es gibt eine Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter für die ersten 12 Monate.
  • Ab dem 43. Krankenstands-Tag kann Krankengeld in Anspruch genommen werden, bei einer zusätzlichen Versicherung bereits ab dem 4. Tag.

Einfache Gewinnermittlung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Für neu gegründete EPUs ist es meist sinnvoll, den steuerrechtlichen Gewinn mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung handelt es sich um eine kostengünstige und effiziente Methode für Selbständige. Dabei werden einfach die effektiv erfolgten Zahlungsausgänge von den Zahlungseingängen abgezogen. Ohne Zahlungsfluss können noch beispielsweise die Afa und Diäten den Gewinn mindern. Ausschließungsgründe gibt es für hohe Umsätze

  • bei Einnahmen von mehr als 1.000.000,– Euro im Kalenderjahr oder
  • bei Einnahmen von jeweils mehr als 700.000,- Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren

und bei einigen Gesellschaftsformen. Unter bestimmten Voraussetzungen können EPUs auch in den weiteren Wirtschaftsjahren diese Form der Aufzeichnung wählen. Die Experten der Buchhaltungsberufe wissen, ob für Ihr Unternehmen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zulässig ist und beraten bei der Umsetzung.

Doch auch wenn Ihr Unternehmen bereits läuft: Experten erkennen meist ungeahntes Optimierungspotential. Den Buchhalter in Ihrer Nähe finden Sie hier. Nutzen Sie die Gelegenheit zur kostenlosen Erstberatung in der Wirtschaftskammer Salzburg. Gleich Termin anfordern unter gs@wks.at.